Schaden melden

KFZ Unfallgutachten Hamburg, Sachverständige Kfz Gutachter Hamburg

Unfallschaden gehabt? 
Unsere Leistung ist Ihr gutes Recht!

Nach einem unverschuldeten Unfall steht es Ihnen nach BGB § 249 Abs. 2 frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung des Schadenumfanges sowie der Schadenhöhe zu beauftragen.

Ralf Schröder e.K. – Ihr qualifizierter Gutachter für Kfz Unfallgutachten in Hamburg & Umgebung aus Reinbek 

Wir bieten unseren Kunden als Kfz-Sachverständiger, fachkundige Unterstützung durch unser erfahrenes Team. Unser kundenorientierter Service steht Ihnen in jeder Phase zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir sind in Hamburg und im Umland mit unserem "Vor Ort-Service" für Sie da.

Schnelligkeit und Effizienz

Zeit ist oft ein kritischer Faktor, besonders nach einem Autounfall. Als Sachverständiger in Hamburg kommen wir vor Ort und sorgen für eine zügige Abwicklung des Fahrzeugschadens. Dieses ermöglicht es Ihnen schnell wieder einen klaren Kopf zu bekommen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

Über 25 Jahre Erfahrung

Als Experten verfügen wir über 25 Jahre Erfahrung und sind bestens ausgebildet, um Ihnen in jeder Situation kompetent zur Seite zu stehen. Sie können darauf vertrauen, dass Ihr Fahrzeug professionell begutachtet wird, wir verstehen unser Handwerk und werden alle relevanten Aspekte berücksichtigen.

Umfassende Unterstützung

Wir bieten nicht nur eine professionelle Begutachtung Ihres Fahrzeugs, sondern stehen Ihnen auch bei der gesamten Nachbearbeitung zur Seite. Dies umfasst die zum Gutachten gehörende Kommunikation mit der Versicherung, um die Abwicklung für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Kundenorientierter Service

Uns ist bewusst, dass ein Unfall eine Ausnahmesituation darstellt und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen erforderlich ist. Wir legen großen Wert auf einen kundenorientierten Service und sind bestrebt, Ihnen in dieser herausfordernden Zeit beizustehen und alle Ihre Fragen umfassend zu beantworten.
Unfallgutachten beauftragen
Beispiel eines detaillierten Kfz-Unfallgutachtens mit Fotos und Beschreibungen.Beispielgutachten für einen Auffahrunfall mit Kostenaufstellung.Beispiel eines Kfz-Gutachtens für einen Parkschaden.Beispiel eines Kfz-Gutachtens für einen Wildunfall.Beispiel eines Kfz-Gutachtens für einen Hagelschaden.Beispiel eines Kfz-Gutachtens für einen Totalschaden.

Ihr Kfz Gutachter und Autosachverständiger in Hamburg
 Vertrauen auf Kompetenz

Wir erstellen Kfz-Gutachten bei einem Unfallschaden oder einem anderen Fahrzeugschaden mit „Vor-Ort-Service“ in Hamburg und im Umland.

Gute Gründe für unser Sachverständigenbüro

Nach einem Verkehrsunfall in der Hansestadt oder deren Umgebung z. B. Reinbek stehe ich Ihnen als erfahrener Kfz-Sachverständiger zur Seite. 

Am Unfallort, in der Werkstatt oder bei Ihnen vor Ort nehmen wir die technischen Daten und den Schaden am Fahrzeug zur Beweissicherung auf und stellen Ihnen das fundierte voll umfassende Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung.
Kontaktiere Uns
Unser Arbeitseinsatz als Kfz-Gutachter in ganz Hamburg und im Umland zur professionellen Begutachtung ihres Unfallschadens.
Als Kfz-Sachverständiger mit "Vor-Ort-Service“ am Unfallort.  Die schnelle Hilfe nach einem Verkehrsunfall, bei Ihnen Zuhause, im Reparaturbetrieb oder bereits beim Abschleppunternehmer.
Schnelle und kompetente Begutachtung durch uns als Kfz-Sachverständiger in Hamburg.
Zügige Erstellung Ihres Schadengutachtens und Versand innerhalb von 24 Stunden.
Die Ermittlung der gegnerischen Versicherungsdaten und die erste Kommunikation mit dem zuständigen Versicherer sowie den Versand der Unterlagen nebst Anhang an die Versicherung oder die Rechtsanwaltskanzlei.
Klare und direkte Antworten von uns als Kfz-Sachverständigen in Hamburg und Umland.
Unterstützung durch unser Netzwerk an Verkehrs-Rechtsanwälten und Partnerwerkstätten.

Unfallgutachten in Hamburg & Umgebung
In 1 Minute erklärt

Als Kfz-Sachverständiger bewerten wir Ihren Unfallschaden präzise und schnell, wir sorgen für eine zügige Bereitstellung unseres Gutachtens für die Versicherung und helfen Ihnen, die maximalen Reparaturkosten als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls erstattet zu bekommen. Vertrauen Sie auf über 25 Jahre Erfahrung und kontaktieren Sie uns noch heute!
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Kontaktiere den Kfz-Gutachter

Einfach anrufen oder Rückruf anfordern – wir sind startklar! Schon am Telefon gibt’s eine erste Experteneinschätzung und Klärung der wichtigen Punkte.
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Persönliche Unfallaufnahme vor Ort

Ob Unfallstelle, zu Hause oder in der Werkstatt, wir sichern Beweise, Sie erstellen die Unfallskizze und den Unfallbericht.
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Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden

Ein detailliertes Gutachten fertigen wir ihnen innerhalb eines Arbeitstages.
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Auszahlung oder Reparatur

Wir bieten die Grundlage für eine rasche Auszahlung des Schadens oder einer flotten Reparatur des Fahrzeuges
Erfahrener Gutachter führt Schadengutachtung in Hamburg, Reinbek und Umgebung durch.

Unfallgutachten in ganz Hamburg & Umgebung

Wenn Sie nach einem kompetenten Gutachter in Hamburg suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir stehen Ihnen als erfahrener KFZ-Sachverständiger, in der gesamten Hansestadt sowie in Reinbek und Umgebung zur Verfügung. Wir bieten professionelle KFZ-Gutachten, um Ihnen nach einem Verkehrsunfall schnell und effizient zur Seite zu stehen.

Als KFZ-Gutachter in Hamburg und Umgebung sind wir überall in der Stadt verfügbar, um eine genaue Bewertung Ihres Fahrzeugschadens vorzunehmen. Egal, ob es sich um kleinere Schäden oder umfassende Reparaturen handelt, wir liefern Ihnen ein detailliertes Schadengutachten, das den gesamten Umfang der Reparatur und die damit verbundenen Kosten klar aufzeigt.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Fahrzeugbewertung und Schadenbegutachtung.
KOntakt

Gut zu wissen - FAQ

Wir erstellen Kfz-Gutachten bei einem Unfallschaden oder einer Fahrzeugbeschädigung mit „Vor-Ort-Service“ in Hamburg, Reinbek und im Umland.

Kann man selbst ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben?

Wenn Sie schuldlos in einen Kfz-Unfall verwickelt wurden oder Ihnen ein anderer Haftpflichtschaden an ihrem Fahrzeug entstanden ist, dürfen Sie diesen Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Die Kosten für das Kfz-Gutachten hat die gegnerische Versicherung oder der Schädiger zu erstatten. Der Schadenersatzanspruch über das Honorar des Sachverständigen kann direkt vom Geschädigten abgetreten werden, somit können wir direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

Warum soll ich einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Nur ein freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger beurteilt den Schaden an Ihrem Fahrzeug neutral. Das Schadensgutachten wird nach einem Verkehrsunfall zur Beweissicherung benötigt, auf Basis des Gutachtens kann dann die Abwicklung erfolgen. Das Schadengutachten enthält für Sie alle technischen Angaben, die zur Regulierung des Schadens notwendig sind, es wird dann die Reparaturkosten und des Reparaturumfangs sowie eine Stellungnahmen zum Fahrzeugwert, einer eventuellen Wertminderung, den Restwertgeboten, der Nutzungsausfallpauschale, der Reparatur- und Nutzungsausfalldauer angegeben.

Die gegnerische Versicherung schickt mir einen Kfz-Sachverständigen, wie kann ich mich verhalten?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Geschädigter selbst, welcher Kfz-Sachverständiger den Schaden begutachtet. Sie müssen also nicht den Kfz-Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie auch die Interessen der Gesellschaft und beachtet somit auch seine Vorgaben durch den Versicherer. Es ist empfehlenswert, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Ist der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt ausreichend?

Der Kostenvoranschlag des Reparaturbetriebes hat keine beweissichernde Funktion und enthält keine detaillierte Schadenbeschreibung sowie Beweisfotos. Der Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung oder Fahrzeugwerte. Zur vollständigen Ermittlung der Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherung benötigen Sie ein umfassendes Gutachten mit allen erforderlichen Werten.

Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter können Sie sich den entstandenen Schaden auf Basis des Gutachtens auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Die Reparaturkosten werden dann (seit August 2002) netto ohne die Mehrwertsteuer erstattet. Zur Abrechnung des Fahrzeugschadens wird das Vier-Stufen-Modell nach einer BGH-Entscheidung zu Grunde gelegt. Dort wird die Verhältnismäßigkeit des Reparaturaufwandes zum Wiederbeschaffungswert in vier Bereiche eingeteilt.

Wie funktioniert die Auswahl und Beauftragung eines Gutachters für die Erstellung eines Unfallgutachtens, und warum ist es so entscheidend, sich für unabhängige und fachkundige Kfz-Gutachter zu entscheiden?

Die Auswahl und Beauftragung eines Gutachters kann telefonisch oder online erfolgen. Es ist entscheidend, einen unabhängigen und fachkundigen Kfz-Gutachter zu wählen, um sicherzustellen, dass das erstellte Unfallgutachten neutral und objektiv ist, was letztendlich für eine faire und korrekte Schadensregulierung sorgt.

Wer übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, wenn ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und welche Rolle spielt dabei die Versicherung des Unfallgegners?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das Kfz-Gutachten, dieses ist ein Teil der Schadensregulierung. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter wird die Höhe des Schadens ohne Vorgaben des Versicherers korrekt ermitteln.

Wie unterstützt ein Kfz-Gutachter Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall? Welche Rolle spielt die unabhängige Begutachtung bei der Ermittlung der Schadenshöhe und der Regulierung des Unfallschadens?

Ein Kfz-Gutachter in Hamburg unterstützt Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall, indem er eine umfassende Begutachtung des Fahrzeugs durchführt und ein detailliertes Unfallgutachten erstellt. Die unabhängige Begutachtung spielt eine entscheidende Rolle bei der objektiven Ermittlung der Schadenshöhe und ermöglicht eine faire und korrekte Regulierung des Unfallschadens.

Kontaktieren Sie uns
Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Kfz-Gutachten in Hamburg & Reinbek

Wenn Sie einen qualifizierten, kompetenten und unabhängigen Kfz-Gutachter in Hamburg benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen mit unserer fachkundige Beratung und schneller Hilfe zur Seite zu stehen. Ob Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt waren oder einen Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachten lassen möchten
 – unser Team als qualifizierter Sachverständiger ist für Sie da.

Anschrift:
Kreutzkamp 33
21465 Reinbek bei Hamburg
Schadensauftrag PDF



    Autofahrerinfo!
    Reparatur ohne Kfz-Sachverständigen? 
    Argumente die nachdenklich machen

     

    Wenn die Beweissicherung fehlt ist eine spätere Rechnungsprüfung und somit die Ermittlung
    des tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten problematisch.
    Der Unfallhergang ist bei Streitigkeiten schwer zu beweisen.
    Eine Unfallrekonstruktion ohne Lichtbilder in guter Qualität ist später schwierig.

    Bei Differenzen über die Schadenhöhe mit dem Gegner fehlen oft die Beweismöglichkeiten.
    Besonders bei Fahrzeugen mit großflächigen Stoßfängerverkleidungen wird der Schaden bei
    oberflächiger Betrachtung meistens unterschätzt.
    Bei der Offenbarung der effektiven Reparaturkosten entsteht oftmals beim Verursacher zu
    Unrecht ein Betrugsverdacht, der sich ohne Gutachten nur schwer widerlegen lässt.

    Ein Betrugsvorwurf lässt sich ohne Gutachten generell nur sehr schwer entkräften.

    Wenn im Beschädigungsbereich Altschäden (Beschädigungen, Unterrostungen o. ä.)
    vorhanden sind, kann die Versicherung Abzüge zum Ansatz bringen. Differenzen über die
    Höhe dieser Abzüge können nur durch ein Gutachten ausgeräumt werden.

    Eine merkantile Wertminderung des Fahrzeuges wird nicht festgestellt oder eventuell
    „vergessen“.

    Bei späterem Verkauf des reparierten Fahrzeuges kann der Halter dem Käufer durch das
    Gutachten und dessen aussagekräftige Lichtbilder nachweisen, daß sein Fahrzeug
    vollständig und fachgerecht instandgesetzt wurde.

    Wenn eine Bewertung des Fahrzeug nicht durchgeführt wird, werden eventuelle
    wirtschaftliche Totalschäden nicht erkannt. Möglicherweise treten dadurch Probleme bei der
    Schadenregulierung auf, wenn dann nachträglich von der Versicherung eine Bewertung
    erfolgt. Der Halter ist dabei auf die Feststellung der Versicherung angewiesen und hat keine
    Kontollmöglichkeit (Waffengleichheit).

    Den Markenwerkstätten stehen bei Fremdfabrikaten bzw. freien Werkstätten von allen
    Fahrzeugtypen meist keine ausreichenden Kalkulationsunterlagen zur Verfügung.
    Der Reparaturbetrieb kann unter diesen Umständen selbst keine Rechnung nach
    Herstellervorgaben erstellen. Möglicherweise wird dann der tatsächliche Reparaturaufwand
    in der Rechnung nicht vollständig und transparent wiedergegeben.

    Bei nachträglichen Differenzen über die Schadenhöhe hat der Reparaturbetrieb keine
    ausreichenden Beweismöglichkeiten.

    Bei Differenzen über die Reparaturdauer hat die Werkstatt keinen Rückhalt / keine Vorgabe,
    dadurch können Probleme bei der Erstattung der Ausfallkosten (Mietwagen oder
    Nutzungsentschädigung) entstehen.

    Bei der Beurteilung ob ein Abschleppvorgang nach dem Schadenereignis erforderlich war,
    gibt es nachträglich kaum noch Möglichkeiten der Abgrenzung. Der Sachverständige legt
    dagegen bereits im Gutachten fest, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher und fahrbereit war.

    Die Frage nach einer eventuell durchzuführenden Notreparatur lässt sich ohne Gutachten
    nur eingeschränkt beurteilen. Dadurch können Streitigkeiten bei der Erstattung von Ausfall-
    oder Mietwagenkosten vor oder während der Reparatur entstehen. Gehen Sie also auf
    „Nummer Sicher“ und beauftragen Sie rechtzeitig den unabhängigen Kfz-Sachverständigen
    Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens.

    Die geschädigten Autofahrer sind nach einem Unfallereignis oft verunsichert, ob ein
    unabhängiges Unfallgutachten überhaupt notwendig ist, besonders dann wenn die
    gegnerische Versicherung vorab auf ein Schadengutachten verzichtet.
    Oft wird auch seitens der Versicherung nur ein Kostenvoranschlag gefordert oder der
    Versicherer stellt selbst einen eigenen Sachverständigen, welcher strikt nach den Vorgaben
    des Versicherers den Schaden beurteilt.

    Wir raten daher jedem Geschädigten nicht den derartigen Empfehlungen der Versicherungen
    Folge zu leisten.

    Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das Recht, einen freien
    Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Dieser Rechtsanspruch ist im BGB
    §249 geregelt und besteht unabhängig von der Schadenhöhe.
    Die gegnerische Versicherung gehört schließlich zur Partei des Unfallverursachers und ist
    somit nicht geeignet, den Schaden unvoreingenommen zu beurteilen.

    Ein unabhängig erstelltes Gutachten ist auch zur Beweissicherung oft unverzichtbar.
    Auch klare Unfallverläufe werden oftmals später strittig und anhand des unabhängigen
    Schadengutachtens kann der tatsächliche Verlauf festgestellt werden.

    Das unabhängig erstellte Schadengutachten weist neben der Beweissicherung und den
    voraussichtlichen Reparaturkosten auch meist den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges
    und die Restwertgebote für das beschädigte Objekt aus. Auch die Ermittlung der eventuellen
    merkantilen Wertminderung des Fahrzeuges gehört zum Gutachten, diese kann auch bei
    älteren Fahrzeugen noch zum Tragen kommen. Nur mit einem Schadengutachten ist dann
    eine Wertminderung noch durchzusetzen.

    Bei einem Haftpflichtschaden ist das Gutachtenhonorar durch den Schädiger bzw. seiner
    Versicherung zu erstatten. Nur bei Bagatellschäden unter netto ca. 1.000,00 Euro wird eine
    Erstattung der Gutachterkosten nicht übernommen, dann werden wir gemeinsam eine
    vernünftige Lösung / Empfehlung finden.

    Aktuell werden viele Geschädigte verunsichert, wenn ein Gutachten in Auftrag gegeben
    wurde und der Versicherer im Anschluss die Werte mit einem so genannten Prüfbericht
    reduziert. Einige Verkehrs-Rechtsanwälte sprechen hier von willkürlichen Kürzungen.
    Egal ob es sich um die zugrunde gelegten Stundenverrechnungssätze, Beilackierungen zum
    Farbton-Angleich oder sogenannte Nebenkosten handelt „Kürzen um des Kürzens Willen“,
    deshalb sollten Sie gleich von Anfang an einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

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